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   BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73   

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https://dejure.org/1973,6400
BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73 (https://dejure.org/1973,6400)
BGH, Entscheidung vom 18.07.1973 - 3 StR 94/73 (https://dejure.org/1973,6400)
BGH, Entscheidung vom 18. Juli 1973 - 3 StR 94/73 (https://dejure.org/1973,6400)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtbelehrung einer Zeugin über ihr Aussageverweigerungsrecht als Ehefrau des Angeklagten - Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts nach Abtrennung des Verfahrens gegen den Angehörigen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • RG, 29.05.1895 - 1737/95

    Bedingt es für die Frage, ob ein Zeuge als mit einem Mitbeschuldigten verwandt

    Auszug aus BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73
    Sind mehrere der Beteiligung an derselben Tat beschuldigt, so bleibt das Zeugnisverweigerungsrecht bestehen, solange derjenige Angeklagte, zu dem der Zeuge eine Beziehung im Sinne des § 52 StPO hat, noch in der Rolle eines der Tat Mitbeschuldigten ist, gleichviel, ob sich das Verfahren oder der Verfahrensteil, in dem der Zeuge vernommen wird, formell gegen diesen Mitbeschuldigten richtet (so schon RGSt 27, 270, 272 und 32, 72, 73; vgl. ferner Kohlhaas in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., Anm. 3 b zu § 52; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Randn. 8 zu § 52, Sax in KMR StPO 6. Aufl., Anm. 1 e zu § 52 und v. Gerlach in JR 1969, 149).

    Entscheidend für das Fortbestehen des Zeugnisverweigerungsrechts ist nicht die von mehr oder weniger zufälligen Entschlüssen abhängige Gemeinsamkeit des gegen mehrere gerichteten Strafprozesses, sondern die materielle Identität der den Gegenstand der gleichen prozessualen Anschuldigung bildenden Straftat (RGSt 27, 270, 272).

  • BGH, 03.02.1955 - 4 StR 582/54

    Umfang der Wirkung des Verwertungsverbots - Gebrauchmachung vom

    Auszug aus BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73
    Das rechtsfehlerhafte Unterbleiben der Belehrung der Zeugin R. gemäß § 52 StPO können die Beschwerdeführer geltend machen, weil bei der hier gegebenen Sach- und Rechtslage auch für sie das Zeugnisverweigerungsrecht galt (BGHSt 7, 194, 196).
  • RG, 02.03.1899 - 109/99

    1. Hat der Angehörige (§ 51 St.P.O.) eines Verurteilten in dem erst nach dieser

    Auszug aus BGH, 18.07.1973 - 3 StR 94/73
    Sind mehrere der Beteiligung an derselben Tat beschuldigt, so bleibt das Zeugnisverweigerungsrecht bestehen, solange derjenige Angeklagte, zu dem der Zeuge eine Beziehung im Sinne des § 52 StPO hat, noch in der Rolle eines der Tat Mitbeschuldigten ist, gleichviel, ob sich das Verfahren oder der Verfahrensteil, in dem der Zeuge vernommen wird, formell gegen diesen Mitbeschuldigten richtet (so schon RGSt 27, 270, 272 und 32, 72, 73; vgl. ferner Kohlhaas in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl., Anm. 3 b zu § 52; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Randn. 8 zu § 52, Sax in KMR StPO 6. Aufl., Anm. 1 e zu § 52 und v. Gerlach in JR 1969, 149).
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 535/73

    Verweigerung des Zeugnisses zugunsten eines nicht angehörigen Mitbeschuldigten -

    Das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 StPO ist bei einheitlichem strafrechtlichen Vorwurf nicht teilbar und wirkt sich deshalb auch zugunsten der übrigen Mitbeschuldigten aus; es genügt, daß eine prozessuale Gemeinsamkeit der Anschuldigung im weiteren Sinne in irgendeinem Prozeßstadium bestanden hat, um eine Person in einem gegen eine andere Person gerichteten Strafverfahren, das materiell mit der von ihr begangenen Tat zusammenhängt, als Beschuldigten anzusehen (RGSt 27, 270, 272; 32, 72, 73; 33, 350, 351; BGH, Urteil vom 8. Januar 1965 - 2 StR 386/64 - und vom 18. Juli 1973 - 3 StR 94/73 - m.w.Nachw.).
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